Beratungslehrkraft der Grundschule ist Frau Martina Cyra. Mehr Infos finden Sie unter Beratung.
Einschulung
Vom Vorschulkind zum Schulkind – Überblick über den zeitlichen Ablauf
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt sind. Alle diese Kinder durchlaufen auf jeden Fall das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
Hier finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Interaktives E-Paper: Die bayerische Grundschule
Übertritt
Einen Wegweiser zur Planung des eigenen Bildungsweges in verschiedenen Sprachen erhalten Sie unter folgendem Link: