Informationen zu Einschulung und Übertritt

Beratungslehrkraft der Grundschule ist Frau Martina Cyra. Mehr Infos finden Sie unter Beratung.

Einschulung

 

Vom Vorschulkind zum Schulkind – Überblick über den zeitlichen Ablauf

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt sind. Alle diese Kinder durchlaufen auf jeden Fall das Anmelde- und Einschulungsverfahren. 

 

Hier finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

 

FAQs zur Grundschule

 

Einschulungskorridor

 

Interaktives E-Paper: Die bayerische Grundschule

 

 

 

 

Übertritt

Einen Wegweiser zur Planung des eigenen Bildungsweges in verschiedenen Sprachen erhalten Sie unter folgendem Link:

 

Mein Bildungsweg